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Um das Freizeitheim unseren Gästen auch weiterhin günstig anbieten zu können, und um einen möglichst reibungslosen Belegungswechsel zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung der folgenden Regelungen. Setzen Sie auch Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber in Kenntnis!
- Fahren und Parken Sie nicht mit Fahrzeugen auf der Wiese oder dem Zeltplatz.
- Zelte
dürfen nur nach Einweisung
durch die Hausverwaltung auf den vorgesehenen Teilen des Platzes aufgestellt werden -
keinesfalls auf den Spielplätzen oder im Wald.
Zur Schonung der Wiese ist es nicht erlaubt, Gräben zu ziehen.
- Feuer darf nur in der Feuerstelle in der Mitte des Platzes angezündet werden.
- Wer Nachbargrundstücke,
das Vogelschutzgebiet gegenüber vom kleinen Trakt, sowie die Wiesen und
Felder der Umgebung betritt, muss mit Anzeigen und Ersatzansprüchen der
Eigentümer rechnen.
- Lautsprecher dürfen wegen der Belästigung der Nachbarschaft auch tagsüber nicht laut ertönen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach 22:00 Uhr die Nachbarschaft und andere Gruppen nicht gestört werden möchten.
- Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes
(Aufsichtspflicht, Alkohol, Rauchen etc.) sind unbedingt einzuhalten. Rauchen in Schlafräumen und Dachgauben ist baupolizeilich verboten. Gleiches gilt für offenes Feuer (auch Kerzen).
- Das Betreten der Dachflächen
ist streng verboten! Deshalb sollen Ball-, Federballspiele und dgl. im
entsprechender Entfernung vom Haus durchgeführt werden ( u.a. wegen der
Zerbrechlichkeit der Schieferplatten!). Die Fenster in den Dachgauben dürfen nur in Kippstellung gebracht und keines falls ganz geöffnet werden (siehe auch Alarmanlage ).
- Tische und Stühle –
außer den Klappgarnituren, die ausgeliehen werden können, - sowie
sonstige Möbel dürfen nicht aus dem Haus gebracht werden. Auch die Matratzen
dürfen auf keinen Fall im Freien verwendet werden.
- Das Beschmieren der Wände und Möbel ( auch der Unterseiten der Betten!) ist eine Sachbeschädigung und wird mit einer Gebühr von 30,-- € geahndet.
- Geschirr und Küchengeräte sollen in der jeweiligen Küche bleiben. Wird etwas ausgeliehen, muss alles vor der Abreise zurückgebracht werden.
- Beachten
Sie, dass nachfolgende Gruppen alles – auch Zelt- und Spielplatz,
sowie Feuerstelle, Grillhütte und Sitzecken – so antreffen möchten, wie
Sie es anzutreffen wünschen. Verantwortliche haben darauf zu achten,
dass vor der Abreise die benutzten Räume, sanitären Anlagen und Flure besenrein, sowie Waschbecken, Spiegel und Toiletten gereinigt und die Abfalleimer geleert sind. Das Außengelände einschließlich der Grillhütte und den PKW-Parkplätzen muss sich in einem sauberen Zustand befinden (Papier, Kaugummi, Papbecher, Glasscherben etc. aufsammeln). Bitte auch die Grünflächen hinter dem Haus nicht vergessen.
- Schäden am Haus und Inventar, sowie zerbrochenes Geschirr müssen bei der Übergabe gemeldet werden.
Gruppen und Verantwortliche die dieser Ordnung bzw. den Anweisung der Hausverwaltung nicht Folge leisten, können nicht (mehr) aufgenommen werden.
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